Figure 1
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Motorgetriebenes Schiff
Motorgetriebene Schiffe mit weniger als 20m. |
Figure 1a
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Motorgetriebenes Schiff
Motorgetriebenes Schiff mit mehr als 50m. |
Figure 2
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Schiffe mit weniger als 12m Länge dürfen entweder Lichter nach
Fig. 1 oder nach Fig. 2 führen.
Motorgetrieben Schiffe mit weniger als 7m die nicht schneller als 7 kn
fahren dürfen ein allseitig weisses Licht führen. Wenn möglich
Seitenlichter anstatt der oben vorgeschriebenen. Gilt nur in internationalen
Gewässern. |
Figure 3
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Segelfahrzeuge, Motorbetriebene Schiffe und Ruderboote.
Segelfahrzeuge unter 20m führen Lichter wie in Fig. 3 or 4. |
Figure 4
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Figure 5
Eine
andere Option für Segelfahrzeuge ist es Kombinationslichter im
Masttop zu führen. Fig. 5 |
Figure 6
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Segelfahrzeuge und Ruderboote unter 7m dürfen mit
einer Taschenlampe beleuchtet sein. Fig. 6 |
Zeichen und Lichter
Um andere Schiffe vor gefährlichen Bedingungen zu warnen ist es
vorgeschrieben bestimmte Zeichen am Tag und Lichter in der Nacht zu
führen.
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Figure 7
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Ankerndes Schiff
Segel und Motorfahrzeuge müssen Ankerlichter führen. Ein
Ankerlicht für ein Schiff unter 50m ist am Masttop, rundum weiss und
wird 2 Meilen weit gesehen. Fig.7. 2 rundum weisse Lichter
gelten für Schiffe über 50m. |
Figure 8
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Am Tag ist ein Ball zu führen Fig.
Im Hafen ist für Schiffe unter 20m kein Ankerlicht zu führen.
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Figure 9
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Segelfahrzeuge unter Motor.
Segelfahrzeuge die auch unter Motor laufen
führen einen Kegel nach unten Fig.9. In der Nacht sind die für
Motorfahrzeuge vorgeschribenen Lichter zu führen. |
Figure 10
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Maneuverierbehindertes Schiff
Flagge "A" oder Lichter in Fig.10
(z.B. Taucher im Wasser)
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Figure 11
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Maneuverierbehindertes Schiff
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Figure 12
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Fischerboot Trawler (Netz)
am Tag: Doppelkegel (Sanduhr) |
Figure 12a
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Fischerboot mit Leinen
am Tag: Doppelkegel (Sanduhr) |
Figure 13
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Festgehaltenes Schiff
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Figure 14
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Maneuverierbehindertes Schiff
Am Tag ist ein Ball/Raute/ Ball, vertikal zu führen. |
Figure 15
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Maneuverierunfähiges Schiff
Am Tag Ball über Ball. |