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Teil L:
BOOTSRÜCKGABE Der Zeitpunkt rückt näher,
an dem der Segelfreund seinen Seesack schultert und - hoffentlich voll schöner
Erinnerungen - von Bord geht. Damit die Erinnerungen an den
Törn wirklich ungetrübt sind, ist nun noch eine letzte "Hürde" zu
nehmen: die Bootsrückgabe. Zwei Aspekte sollten für eine
gewissenhafte Bootsrückgabe ausschlaggebend sein: Ø
Rücksichtnahme auf die
Folgecrew Ø
Rücksichtnahme auf Ihre
Nerven und die von Ihnen hinterlegte Kaution, die Sie sicher gerne zurückhaben
wollen Bezüglich der Rücksichtnahme
auf die Folgecrew gilt das Sprichwort: "Verlasse einen Ort immer so, wie Du
ihn vorfinden willst". Wer einmal die Unordnung einer Vorgängercrew
beseitigen musste, weiß, was gemeint ist. Im Sinne einer guten Kameradschaft
auf See sollte bezüglich Ordnung und Sauberkeit ein Mindestmaß an
Selbstdisziplin gelebt werden. Ist Punkt 1 eine Frage der
Kinderstube und des Persönlichkeitsbildes, geht Punkt 2 unter Umständen an die
Substanz (und an Ihr Bankkonto). Aber keine Sorge, den Grundstein für eine
problemlose Bootsrückgabe haben Sie mit einer gewissenhaften Bootsübernahme
gelegt. Schlampereien bei der Bootsübernahme können sich nun - insbesondere
bei zweifelhaften Charterfirmen und schlitzohrigen Bootseignern - rächen.
Wenn Sie nicht während des Törns das Charterschiff in einen desolaten
Seelenverkäufer umfunktioniert haben, haben Sie in dieser Phase also kaum noch
etwas zu befürchten, eine gewissenhafte Bootsübernahme vorausgesetzt. Checklisten Teil L: |
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