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Seenotsignale
 

 

Hier einige grundsaetzliche Regeln.

Seenotsignale dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht. In anderen Fällen dürfen diese oder ähnliche Signale nicht gegeben werden, um unnötige und kostspielige Rettungsaktionen zu vermeiden.

Jeder, der ein Seenotsignal sieht oder empfängt, muss unverzüglich Hilfe leisten.
Diese Verpflichtung zur Hilfeleistung gilt, nach internationalem Seerecht, jedoch nur gegenüber Menschen und nicht auch gegenüber dem in Seenot geratenen Schiff.

Außer den hier aufgeführten internationalen Seenotsignalen empfiehlt die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger  ( besonders für Wassersportler ) das in kurzem Wechsel wiederholte Heißen und Niederholen der Segel. Falls die Wetterlage dies nicht erlaubt, können auch gut sichtbare Kleidungsstücke in etwa halber Masthöhe gesetzt werden.

Um einerseits die Betriebssicherheit zu garantieren und andererseits dem Missbrauch vorzubeugen, unterliegen Seenotsignalmittel strengen amtlichen Auflagen. Sie sind im Waffen- und Sprengstoffgesetz verankert. Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) dürfen, nach dem Waffengesetz, von jedem frei erworben werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Darunter fällt beispielsweise der Signalstift Komet, den man, wie einen Kugelschreiber, an der Kleidung festklemmen kann. Die Signale dazu in den Farben Rot, Grün und Weiß haben eine Steighöhe von etwa 70 Meter und eine  Brenndauer von 5 Sekunden. Die Handhabung ist sehr einfach: Zum Abfeuern hält man den Stift mit ausgestrecktem Arm über den Kopf. Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass das Schussfeld frei ist von Wanten, Stagen und Segeln. Dieser Signalgeber sollte zur Sicherheitsausrüstung jeder im Küstenbereich segelnden Jolle gehören.

Zur Sicherheitsausrüstung für seegehende Sportfahrzeuge sollte auch eine Seenotfunkbake,
vorzugsweise des Inmarsat-E-Systems gehören.

Der Begriff EPIRB  bedeutet: Emergency Position Indicating Radio Beacon. Hiermit ist ein Notsender gemeint, der die Möglichkeit einer Positionsübertragung bietet. Die Positionsübertragung ist nur bei der 406-MHz-, der 1,6-GHz- und der DSC-Variante möglich. Die Positionsübertragung wird jedoch nur bei 1,6-GHz-Inmarsat-E EPIRBs generell genutzt !

Inmarsat-E EPIRBs senden nach automatischer oder manueller Aktivierung einen Seenotalarm über den geostationären Satelliten-Seefunkdienst im 1,6 GHz Bereich. Das Notrufsignal enthält folgende Daten:
1. Schiffskennung (Inmarsat System Code)
2. Position der EPIRB (nach Länge und Breite)
3. Uhrzeit der letzten Positionsermittlung (UTC)
4. Art des Notfalls, sofern diese in der RCU (Fernbedieneinheit) eingegeben wurde
5. Kurs über Grund (in Grad)
6. Fahrt über Grund (in Knoten)

Da der Sender fast überall auf der Welt, außer Polkappen, ständig von den Inmarsat-Satelliten empfangen wird, beträgt die Alarmierungszeit nur wenige Minuten. Optional können die EPIRBs über Radar-Transponder verfügen.

Eine neue Inmarsat-E Alarmierungsbake, Gewicht weniger als zwei Kilogramm, hat die Zulassung erhalten. Der Hersteller, die Firma Navtec. Die Alarmierungszeit im Inmarsat E-System beträgt meist weniger als zwei Minuten und die übermittelte Notfallposition wird über einen integrierten GPS-Empfänger berechnet.

Die Navtec-EPIRB ist ein leichter, portabler Notsender für die See- und Luftfahrt. Sie arbeitet mit den geostationären Inmarsat-Satelliten zusammen und gewährleistet die schnelle Alarmierung von Hilfsmannschaften nach einem Unfall oder nach einer Havarie. Vier Satelliten decken ca 97% der gesamten Erdoberfläche ab. Aus Europa sind gleichzeitig drei der vier Satelliten erreichbar. Hierdurch ist die Weiterleitung eines Notrufs ohne lange Verzögerungszeit garantiert. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit eines Datenverlustes während der Übertragung minimiert. 


Eine EPIRB ist meist in Form einer schwimmenden Boje ausgeführt. Eine EPIRB löst sich bei einem Schiffsuntergang selbständig aus ihrem Halter, schwimmt an die Oberfläche und sendet eine Notmeldung aus. Eine EPIRB kann aber auch über eine Fernbedieneinheit von der Schiffsbrücke aus aktiviert werden. Die navtec-EPIRB kann als separate Einheit mitgeführt und manuell ausgelöst werden.
Ist die EPIRB in einem Halter an Bord eines Schiffes montiert, so kann die Notmeldung auch über eine Fernbedien- einheit ausgelöst werden. Die Fernbedieneinheit gestattet auch die Eingabe des Notfall-Typs. Im Gegensatz zu einfachen ELTs (mit Ortung durch polumlaufenden Satelliten) bieten EPIRBs eine wesentlich höhere Sicherheit für den Nutzer. Diese wird zum einen durch eine höhere Ortungs-Genauigkeit und zum anderen durch die verbesserte Satellitenverfügbarkeit hervorgerufen.
EPIRBs sind vor allem für den Gebrauch und die Sicherheit auf ausrüstungspflichtigen Seeschiffen gedacht. Das Mitführen und der Einsatz von EPIRBs auf Segelyachten sowie in der Luftfahrt ist nun auch durch das portable und handliche navtec-System möglich geworden.

 


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