Wie wichtig
Seenotsignalmittel in Notsituationen sein können, weiß jeder Schiffs- und
Bootsführer. Wann und welche Notsignale verwendet oder gezeigt werden dürfen,
ist in den Kollisionsverhütungsregeln
( KVR ) abschließend
geregelt.
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Kanonenschüsse oder andere
Knallsignale in Zwischen-
räumen von ungefähr einer
Minute. |
Anhaltendes Ertönen eines
Nebelsignalgerätes. |
Raketen oder Leuchtkugeln
mit roten Sternen einzeln in
kurzen Zwischenräumen
abgefeuert. |
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Das Morsesignal SOS
(••• --- •••). |
Im Sprechfunk das dreimal
gesprochene Wort Mayday. |
Die Flaggen NC des
Internationalen Signalbuches. |
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Ball über oder unter einer
viereckigen Flagge. |
Flammensignale auf dem
Fahrzeug, z.B. brennende
Teer- oder Öltonnen. |
Rote Fallschirmleucht-
raketen oder rote
Handfackeln. |
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| Ein Rauchsignal mit orange-
farbenem Rauch. |
Langsames und wiederholtes
Heben und Senken der
seitlich ausgestreckten Arme. |
Signale einer
Seenotfunkbake. |
Seenotsignale
dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben der Besatzung und
daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht. In anderen Fällen dürfen diese oder
ähnliche Signale nicht gegeben werden, um unnötige und kostspielige
Rettungsaktionen zu vermeiden.
Jeder, der ein Seenotsignal
sieht oder empfängt, muss unverzüglich Hilfe
leisten.
Diese Verpflichtung zur Hilfeleistung
gilt, nach internationalem Seerecht, jedoch nur gegenüber Menschen
und nicht auch gegenüber dem in
Seenot geratenen Schiff.
Außer
den hier aufgeführten internationalen Seenotsignalen empfiehlt die Deutsche
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ( besonders für
Wassersportler ) das in kurzem Wechsel wiederholte Heißen und Niederholen der
Segel. Falls die Wetterlage dies nicht erlaubt, können auch gut sichtbare
Kleidungsstücke in etwa halber Masthöhe gesetzt werden. Um einerseits die
Betriebssicherheit zu garantieren und andererseits dem Missbrauch vorzubeugen,
unterliegen Seenotsignalmittel strengen amtlichen Auflagen. Sie sind im Waffen-
und Sprengstoffgesetz verankert. Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) dürfen, nach dem Waffengesetz, von
jedem frei erworben werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darunter fällt
beispielsweise der Signalstift Komet, den man, wie
einen Kugelschreiber, an der Kleidung festklemmen kann. Die Signale dazu in den
Farben Rot, Grün und Weiß haben eine Steighöhe von etwa 70
Meter und eine Brenndauer von 5 Sekunden. Die Handhabung ist sehr
einfach: Zum Abfeuern hält man den Stift mit ausgestrecktem Arm über den Kopf.
Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass das Schussfeld frei ist von Wanten,
Stagen und Segeln. Dieser Signalgeber sollte zur Sicherheitsausrüstung jeder im
Küstenbereich segelnden Jolle gehören.
Zur
Sicherheitsausrüstung für seegehende Sportfahrzeuge sollte auch eine
Seenotfunkbake,
vorzugsweise des
Inmarsat-E-Systems gehören.
Der Begriff EPIRB
bedeutet: Emergency Position
Indicating Radio Beacon.
Hiermit ist ein Notsender gemeint, der die Möglichkeit einer Positionsübertragung
bietet. Die Positionsübertragung ist nur bei der 406-MHz-, der 1,6-GHz- und der
DSC-Variante möglich. Die Positionsübertragung wird
jedoch nur bei 1,6-GHz-Inmarsat-E EPIRBs generell genutzt !
Inmarsat-E EPIRBs
senden nach automatischer oder manueller Aktivierung einen Seenotalarm
über den geostationären Satelliten-Seefunkdienst im 1,6 GHz Bereich. Das
Notrufsignal enthält folgende Daten:
| 1. |
Schiffskennung
(Inmarsat System Code) |
| 2. |
Position der
EPIRB (nach Länge und Breite) |
| 3. |
Uhrzeit der
letzten Positionsermittlung (UTC) |
| 4. |
Art des
Notfalls, sofern diese in der RCU (Fernbedieneinheit) eingegeben wurde |
| 5. |
Kurs über
Grund (in Grad) |
| 6. |
Fahrt über
Grund (in Knoten) |
Da der Sender
fast überall auf der Welt, außer Polkappen, ständig von den
Inmarsat-Satelliten empfangen wird, beträgt die Alarmierungszeit nur wenige
Minuten. Optional können die EPIRBs über Radar-Transponder verfügen.
Eine neue Inmarsat-E
Alarmierungsbake, Gewicht weniger als zwei Kilogramm, hat die
Zulassung erhalten. Der Hersteller, die Firma Navtec. Die
Alarmierungszeit im Inmarsat E-System beträgt meist weniger als zwei
Minuten und die übermittelte Notfallposition
wird über einen integrierten GPS-Empfänger berechnet.
Die Navtec-EPIRB ist
einleichter, portabler Notsender für die See- und Luftfahrt. Sie
arbeitet mit den geostationären Inmarsat-Satelliten zusammen und gewährleistet
die schnelle Alarmierung von Hilfsmannschaften nach einem Unfall oder
nach einer Havarie. Vier Satelliten decken ca 97% der
gesamten Erdoberfläche ab. Aus Europa sind
gleichzeitig drei der vier
Satelliten erreichbar. Hierdurch ist die Weiterleitung eines
Notrufs ohne lange Verzögerungszeit garantiert. Darüber hinaus ist die
Wahrscheinlichkeit eines Datenverlustes während der Übertragung
minimiert. |
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Eine
EPIRB ist meist in Form einer schwimmenden Boje
ausgeführt. Eine EPIRB löst sich bei einem Schiffsuntergang
selbständig aus ihrem Halter, schwimmt an die Oberfläche und sendet eine Notmeldung
aus. Eine EPIRB kann aber auch über eine Fernbedieneinheit von der Schiffsbrücke
aus aktiviert werden. Die navtec-EPIRB kann als separate Einheit mitgeführt und
manuell ausgelöst werden.
Ist
die EPIRB in einem Halter an Bord eines Schiffes montiert, so kann die
Notmeldung auch über eine Fernbedien- einheit ausgelöst werden. Die
Fernbedieneinheit gestattet auch die Eingabe des Notfall-Typs. Im Gegensatz zu
einfachen ELTs (mit Ortung durch polumlaufenden Satelliten) bieten EPIRBs eine
wesentlich höhere Sicherheit für den Nutzer. Diese wird zum einen durch eine höhere
Ortungs-Genauigkeit und zum anderen durch die verbesserte Satellitenverfügbarkeit
hervorgerufen.
EPIRBs
sind vor allem für den Gebrauch und die Sicherheit
auf ausrüstungspflichtigen Seeschiffen gedacht.
Das Mitführen und der Einsatz von EPIRBs auf Segelyachten
sowie in der Luftfahrt ist nun auch durch das portable
und handliche navtec-System möglich geworden.
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